
Komplettpaket für §§ 113a und 113b des TKG

encoSpy - eine Software für die komplexen Prozesse rund um die Vorratsdatenspeicherung
Als Telefondiensteanbieter im Sinne des § 113a Abs. 2 TKG gelten auch Anbieter von Voice-over-IP-Diensten. Zu den nach Abs. 3 verpflichteten E-Mail-Anbietern zählen Freemail-Dienste, aber auch Web-Hoster, die ihren Kunden als Zusatzdienst die Verwaltung von Mail-Adressen über eigene Server anbieten. Die größte Fallgruppe sind jedoch die Anbieter von Internetzugängen. Hiermit sind auf Grund der weiten Definition des § 113a Abs. 1 TKG nicht nur die »großen« Anbieter von Netzzugängen über Telefonleitungen, Kabel oder Satellit gemeint. Nach den offenen Definitionen des TKG fallen darunter auch Betreiber von Internetcafés und -terminals sowie WLAN-Hotspots, ganz unabhängig von etwaigen kommerziellen Interessen der Anbieter.
Um die Pflicht zur Speicherung rechtssicher umzusetzen, ist die
Trennung des entsprechenden Datenpools von anderen Verkehrs- und
Bestandsdaten, die beispielsweise zur Abwicklung von Verträgen
gespeichert werden (dürfen), unbedingt vorzunehmen.
Sicherstellung der automatischen Datenhaltung und Datenlöschung
- realisiert Komplettpaket für §§ 113a und113b des TKG
- läuft komplett unabhängig von Billing Systemen
- Web-Client zur manuellen Abfrage um Anfragen der in $113b Absatz 3 erwähnten Institutionen zu beantworten
- Zugangsbeschränkung für Client und Datenbank
- Sicherstellung der Daten für mind. 6 Monate
- automatisches Löschen der Daten nach 6 Monaten innerhalb 1 Monats
- Web-Client inklusive Zugangs-Rechteverwaltung
- Webserver inklusive
- beinhaltet Daten von: EWSD, Nokia, VOIP-Switche, IPTraffic, E-Mal-Daten, Offline-Rohdaten, Clearing House